Kostenlos anrufen
Sprechen Sie mit dem Vorstand — direkt aus Ihrem Browser
Sie brauchen dafür weder Telefon noch App: Ein Gerät mit Mikrofon und ein aktueller Browser genügen. Der Anruf kostet Sie nichts außer der Internetverbindung, die Sie ohnehin nutzen.
Warum wir das anbieten
Jeder Mensch soll uns kostenlos erreichen können – auch ohne Telefon und ohne Guthaben. Wer Internet hat, kann uns von hier aus anrufen: anonym, denn Sie müssen weder Ihren Namen noch eine Telefonnummer angeben, und verschlüsselt auf dem ganzen Weg.
Erreichbarkeit
Sie können uns rund um die Uhr anrufen, an jedem Tag, auch am Wochenende und an Feiertagen. Bitte haben Sie Verständnis: Unser Team besteht aus Menschen mit Behinderung, die ehrenamtlich für den Verein arbeiten. Die meiste Zeit nehmen wir selbst Anrufe entgegen, sind unterwegs bei Terminen oder ruhen uns aus. Wir können deshalb nicht garantieren, dass jederzeit jemand annimmt; ein Anspruch darauf besteht nicht. Erreichen Sie niemanden, schreiben Sie uns gern im Live-Chat hier auf der Website, über das Kontaktformular oder per E-Mail – wir melden uns, sobald wir können.
Schreiben Sie uns gern im Live-Chat, über das Kontaktformular oder per E-Mail an kontakt@icd360s.de — wir melden uns.
Gut zu wissen
- Ihr Browser fragt nach dem Mikrofon. Erlauben Sie es — sonst hören wir Sie nicht.
- Das Gespräch läuft nur über unseren eigenen Server. Es wird nicht aufgezeichnet und nicht gespeichert.
- Wer bei uns annimmt, sieht nur „Website-Besucher“ und die Sprache dieser Seite — keine Nummer und keinen Namen. Sagen Sie uns am Anfang, wer Sie sind und worum es geht.
- Damit auch Mitarbeitende mit einer Hörbehinderung folgen können, erscheint bei uns während des Gesprächs als Text, was Sie sagen. Sprechen Sie nicht Deutsch, übersetzt unser eigener Server den Text zusätzlich ins Deutsche. Weder Text noch Übersetzung werden gespeichert.
Lieber über das Telefonnetz?
Festnetz: +49 731 80159736
Mobilfunk: +49 160 94482053
Wie wir mit den Daten des Anrufs umgehen, steht in der Datenschutzerklärung (Abschnitt 5c).