ICD360S e.V. Integration Chancen Diversity 360° Support
Darstellung anpassen

Ihre eigenen Einstellungen aus Browser und Betriebssystem gelten hier bereits — Farbschema, Bewegung und Zoom übernehmen wir automatisch. Was hier steht, ist nur für den Fall, dass Sie es auf dieser Seite anders möchten.

Sprache

Leichte Sprache

Kurze Sätze. Einfache Wörter. Noch nicht für alle Seiten.

Text

Schriftgröße

Schriftart

Zeilenabstand

Absatzabstand

Buchstabenabstand

Zeilenlänge

Farben

Kontrast

Farbschema

Orientierung

Links

Überschriften

Tastatur-Fokus

Bewegung

Knopfnamen ansagen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Für https://icd360s.de · Stand: 11.08.2026

Auf einen Blick

Teilweise konform

  • 40 geprüft und erfüllt
  • 5 offen
  • 10 nicht anwendbar
40 von 45 anwendbaren Erfolgskriterien der WCAG 2.2 (Stufen A und AA). Die 10 nicht anwendbaren stehen außerhalb des Balkens, weil sie nicht mitzählen.

Der ICD360S e.V. möchte, dass diese Seiten von möglichst vielen Menschen genutzt werden können. Grundlage sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Fassung 2.2, Stufe AA.

Diese Erklärung ist freiwillig. Zu einer Erklärung verpflichtet sind nach § 12a BGG öffentliche Stellen; der Verein ist keine. Sie steht hier, weil der Vorstand nach § 2 Abs. h der Satzung mehrheitlich aus Menschen mit Behinderung besteht — wer Selbstvertretung zum Grundsatz macht, sollte über die eigene Seite Auskunft geben können.

Stand der Vereinbarkeit

Teilweise konform. Von 55 Erfolgskriterien der WCAG 2.2 (Stufen A und AA) sind 10 auf diese Seiten nicht anwendbar — es gibt keine Videos, keine Tonaufnahmen außer dem Vorlesen (und das ist eine Alternative zum Text) und keine Anmeldung mit Passwort. Von den verbleibenden 45 sind 43 erfüllt, eines ist nur teilweise erfüllt (2.4.11, der Fokus kann verdeckt werden) und eines offen (1.3.3). Beide sind unten benannt.

Am 15.08.2026 wurden vier Kriterien repariert, die vorher verletzt waren: das Umfließen bei 320 Pixeln (1.4.10), die Bedienbarkeit der Buchungstabellen ohne Maus (2.1.1), der verdeckte Fokus (2.4.11, teilweise) und die Beschriftung im zugänglichen Namen (2.5.3). Die Messungen dazu: 20 Seiten in 5 Darstellungszuständen, 6.463 Textstellen für den Kontrast, 234 Bedienelemente für den Kontrast von Rändern und Zeichen.

Wie diese Zahlen zustande kommen

⚠️ Diese Zahlen wurden am 15.08.2026 neu ermittelt, und die vorige Fassung war falsch: sie zählte 21 Kriterien als nicht anwendbar mit der Begründung, es gebe „keine Formulare und keine Anmeldung". Inzwischen gibt es den Beitrittsantrag, das Kontaktformular und das Widerrufsformular — damit wurden acht Kriterien zu Eingaben, Fehlermeldungen und Statusmeldungen wieder anwendbar. Wer ein Formular ergänzt, zählt hier nach: ein Bestand, der sich ändert, macht aus einer richtigen Zahl eine falsche.

Ein förmlicher BITV-Test wurde nicht durchgeführt. „Teilweise konform" bedeutet deshalb: was messbar war, wurde gemessen; der Rest ist offen und nicht als erfüllt ausgewiesen.

Was eingerichtet ist

13 Einstellungen über das Symbol am rechten Bildschirmrand. Sie bleiben über alle Seiten hinweg erhalten.

Text

  • Schriftgröße
  • Schriftart
  • Zeilenabstand
  • Absatzabstand
  • Buchstabenabstand
  • Zeilenlänge

Farben

  • Kontrast
  • Farbschema

Orientierung

  • Links
  • Überschriften
  • Tastatur-Fokus
  • Bewegung
  • Knopfnamen ansagen
Helles Schema 5,05:1
Dunkles Schema 5,77:1
Hoher Kontrast 10,13:1

Gefordert sind 4,5:1

Kleinster gemessener Wert je Farbschema, am 15.08.2026 über zehn Seiten und 1031 Textstellen je Schema im Browser gemessen. Keine Stelle liegt unter der Anforderung.

Die vier Grundsätze der WCAG

Die 55 Erfolgskriterien sind keine Liste, sondern vier Fragen. Wie diese Seiten in jeder davon stehen:

Wahrnehmbar

Man kann die Inhalte aufnehmen — auch ohne zu sehen oder zu hören.

11 erfüllt · 3 offen · 6 nicht anwendbar

Bedienbar

Man kann alles benutzen — auch ohne Maus.

16 erfüllt · 1 offen · 3 nicht anwendbar

Verständlich

Man versteht, was auf dem Schirm passiert.

11 erfüllt · 1 offen · 1 nicht anwendbar

Robust

Es arbeitet mit Hilfsmitteln zusammen.

2 erfüllt

Was ein BITV-Test zusätzlich prüfen würde

Der BITV-Test ist das eingeführte deutsche Prüfverfahren. Er wurde für diese Seiten nicht durchgeführt — hier steht, was er anders macht.

Diese Selbsteinschätzung
Ein BITV-Test
Wer prüft
Wir selbst
Eine akkreditierte Prüfstelle
Umfang
55 Erfolgskriterien der WCAG 2.2
98 Prüfschritte zu 88 Anforderungen
Wie
Im Browser gemessen
Von Hand geprüft, mit Qualitätssicherung
Ergebnis
Teilweise konform
Konform oder nicht konform
  1. erfüllt
  2. eher erfüllt
  3. teilweise erfüllt
  4. eher nicht erfüllt
  5. nicht erfüllt

Nur die ersten beiden Stufen gelten als erfüllt. Fällt ein einziger Prüfschritt schlechter aus, ist die Seite nicht konform.

Bewertungsskala des BIK BITV-Tests. Sie ersetzt seit dem 15.03.2019 die frühere Punktzahl von 0 bis 100.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Satzung als PDF

Die Satzung liegt zusätzlich als beglaubigte Abschrift im PDF-Format vor. Dieses PDF ist ein Scan; eine Seite darin ist reine Bilddatei ohne Textebene und für Bildschirmleseprogramme nicht zugänglich.

Ausweichlösung: derselbe Text steht auf der Seite Satzung vollständig als HTML — durchsuchbar, vergrößerbar und mit allen Darstellungseinstellungen nutzbar. Das PDF ist die Beilage, nicht der Hauptweg.

Nicht alles in allen Sprachen

Diese Seiten gibt es vollständig auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Ukrainisch, Albanisch und Bulgarisch — einschließlich der langen Rechtstexte. Die Sprache lässt sich über das Übersetzen-Zeichen am rechten Rand wählen und wird beim ersten Aufruf aus der Einstellung Ihres Browsers erkannt.

Eine Barriere bleibt trotzdem, und zwar eine dreifache. Leichte Sprache gibt es seit dem 15.08.2026 — inzwischen für jede Seite, auch für Satzung und Datenschutzerklärung, wo sie am meisten hilft. Sie ist aber ungeprüft: Menschen mit Lernschwierigkeiten haben die Texte noch nicht gelesen, deshalb tragen sie kein Leichte-Sprache-Logo. Eine Ausnahme bleibt der Beitrittsantrag — und dort sagt die Seite es nicht einmal. Zehn Sprachen sind nicht die Sprachen aller, an die sich der Verein nach § 2 seiner Satzung wendet; unter ihnen sind geflüchtete Menschen, die Deutsch häufig gerade erst lernen. Und bei den Rechtstexten ist die Übersetzung Lesehilfe, nicht Rechtsstand: maßgeblich bleibt die deutsche Fassung, weil die Satzung in ihr beim Registergericht liegt und die Widerrufsbelehrung nur in ihr dem gesetzlichen Muster entspricht. Das steht auf jeder der drei Seiten oben, nicht im Kleingedruckten. Für Russisch und Ukrainisch kommt hinzu, dass dort auch die EU-Mustertexte nicht amtlich vorliegen: beide sind keine Amtssprachen der Union, also ist die Übersetzung dieser Muster unsere eigene. Auch das sagt die jeweilige Seite selbst.

Geplant: die Prüfung der Leichten Sprache durch eine Prüfgruppe, Leichte Sprache auch für Satzung und Datenschutzerklärung, dazu weitere Sprachen. Ausweichlösung bis dahin: schreiben Sie uns in Ihrer Sprache — wir antworten in ihr.

Der Fokus kann noch verdeckt werden

Wer sich mit der Tabulatortaste durch eine Seite bewegt, kann in wenigen Fällen auf einem Bedienelement landen, das gerade hinter dem mitlaufenden Seitenfuß oder hinter den schwebenden Symbolen liegt — es hat dann den Fokus, ist aber nicht zu sehen (WCAG 2.4.11). Betroffen sind vor allem der Knopf „Zurück nach oben" auf sehr schmalen Bildschirmen und einzelne Verweise ganz am Seitenende, unter denen kein Rollweg mehr übrig ist.

Am 15.08.2026 gemessen und deutlich verbessert: von 97 solchen Stellen sind 20 geblieben, bei normaler Schriftgröße 7. Ausweichlösung: die Seite ein Stück weiterrollen — das Bedienelement bleibt bedienbar, die Eingabetaste wirkt auch dann.

Noch nicht geprüft

Ein Erfolgskriterium ist offen, weil es ein Urteil über Inhalte verlangt und keine Messung: Hinweise, die sich allein auf Form, Ort oder Größe stützen (1.3.3). Diese Seiten verweisen an mehreren Stellen auf „das Symbol am rechten Bildschirmrand" — eine Ortsangabe. Sie steht jeweils neben dem Namen des Symbols, ob das genügt, gehört aber in eine Prüfung durch Menschen.

Am 15.08.2026 nachgemessen und seither erfüllt: der Kontrast von Rändern und Zeichen (1.4.11 — 234 Bedienelemente in drei Farbschemata, schwächster Wert 3,23:1 bei geforderten 3:1), das Verhalten eingeblendeter Zusatzinhalte (1.4.13), das Zurücknehmen einer Zeigereingabe (2.5.2) und der Prüfschritt vor dem Absenden des Beitrittsantrags (3.3.4). Am selben Tag repariert wurden das Umfließen bei 320 Pixeln Fensterbreite (1.4.10), die Bedienbarkeit der Buchungstabellen ohne Maus (2.1.1) und die Beschriftung im zugänglichen Namen (2.5.3).

Rückmeldung und Kontakt

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen, oder brauchen Sie einen Inhalt in einer anderen Form? Schreiben Sie uns — wir bessern nach und stellen Ihnen den Inhalt auf einem anderen Weg zur Verfügung.

ICD360S e.V.
c/o Ionut-Claudiu Duinea
Elsa-Brandström-Straße 13
89231 Neu-Ulm
E-Mail: kontakt@icd360s.de
Telefon: +49 731 80159736
Mobil: +49 160 94482053

Durchsetzungsverfahren

Ein Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG steht nur gegenüber öffentlichen Stellen des Bundes offen und ist gegenüber einem Verein nicht eröffnet. Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, wenden Sie sich bitte erneut an den Vorstand; die Namen stehen im Impressum.