Erklärung zur Barrierefreiheit
Für https://icd360s.de · Stand: 11.08.2026
Auf einen Blick
Teilweise konform
- 40 geprüft und erfüllt
- 5 offen
- 10 nicht anwendbar
- 13 Einstellungen für die Darstellung
- 5,05:1 Kontrast im schwächsten Fall — gefordert sind 4,5:1
- Vollständig ohne Maus bedienbar
Der ICD360S e.V. möchte, dass diese Seiten von möglichst vielen Menschen genutzt werden können. Grundlage sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Fassung 2.2, Stufe AA.
Diese Erklärung ist freiwillig. Zu einer Erklärung verpflichtet sind nach § 12a BGG öffentliche Stellen; der Verein ist keine. Sie steht hier, weil der Vorstand nach § 2 Abs. h der Satzung mehrheitlich aus Menschen mit Behinderung besteht — wer Selbstvertretung zum Grundsatz macht, sollte über die eigene Seite Auskunft geben können.
Stand der Vereinbarkeit
Teilweise konform. Von 55 Erfolgskriterien der WCAG 2.2 (Stufen A und AA) sind 10 auf diese Seiten nicht anwendbar — es gibt keine Videos, keine Tonaufnahmen außer dem Vorlesen (und das ist eine Alternative zum Text) und keine Anmeldung mit Passwort. Von den verbleibenden 45 sind 43 erfüllt, eines ist nur teilweise erfüllt (2.4.11, der Fokus kann verdeckt werden) und eines offen (1.3.3). Beide sind unten benannt.
Am 15.08.2026 wurden vier Kriterien repariert, die vorher verletzt waren: das Umfließen bei 320 Pixeln (1.4.10), die Bedienbarkeit der Buchungstabellen ohne Maus (2.1.1), der verdeckte Fokus (2.4.11, teilweise) und die Beschriftung im zugänglichen Namen (2.5.3). Die Messungen dazu: 20 Seiten in 5 Darstellungszuständen, 6.463 Textstellen für den Kontrast, 234 Bedienelemente für den Kontrast von Rändern und Zeichen.
Wie diese Zahlen zustande kommen
⚠️ Diese Zahlen wurden am 15.08.2026 neu ermittelt, und die vorige Fassung war falsch: sie zählte 21 Kriterien als nicht anwendbar mit der Begründung, es gebe „keine Formulare und keine Anmeldung". Inzwischen gibt es den Beitrittsantrag, das Kontaktformular und das Widerrufsformular — damit wurden acht Kriterien zu Eingaben, Fehlermeldungen und Statusmeldungen wieder anwendbar. Wer ein Formular ergänzt, zählt hier nach: ein Bestand, der sich ändert, macht aus einer richtigen Zahl eine falsche.
Ein förmlicher BITV-Test wurde nicht durchgeführt. „Teilweise konform" bedeutet deshalb: was messbar war, wurde gemessen; der Rest ist offen und nicht als erfüllt ausgewiesen.
Was eingerichtet ist
13 Einstellungen über das Symbol am rechten Bildschirmrand. Sie bleiben über alle Seiten hinweg erhalten.
Text
- Schriftgröße
- Schriftart
- Zeilenabstand
- Absatzabstand
- Buchstabenabstand
- Zeilenlänge
Farben
- Kontrast
- Farbschema
Orientierung
- Links
- Überschriften
- Tastatur-Fokus
- Bewegung
- Knopfnamen ansagen
Gefordert sind 4,5:1
- Kontraste gemessen, nicht geschätzt: am 15.08.2026 über zehn Seiten und alle drei Farbschemata, 1031 Textstellen je Schema, im Browser aus den tatsächlich berechneten Farben. Schwächster Wert im hellen Schema 5,05:1, im dunklen 5,77:1, im hohen Kontrast 10,13:1 — die Anforderung liegt bei 4,5:1. Keine Stelle liegt darunter.
- Jede Seite hat einen Farbton — er hilft beim Blättern, trägt aber nie eine Information allein: Überschrift und Menü sagen dasselbe, und wer Farben nicht unterscheidet, verliert nichts (WCAG 1.4.1). Auch diese Töne sind durchgerechnet: als Text auf hellem Grund 6,05:1 bis 7,22:1, weiße Schrift auf farbiger Fläche 6,49:1 bis 7,74:1, im dunklen Schema 7,89:1 bis 10,31:1. Der schwächste Wert im gesamten Farbsystem liegt bei 5,68:1. Im hohen Kontrast entfallen alle Töne — dort entsteht 21:1 nur aus Schwarz und Weiß.
- Textabstände nach WCAG 1.4.12 sind sämtlich einstellbar: Zeilenhöhe, Absatzabstand, Buchstaben- und Wortabstand.
- Schriftgröße richtet sich nach der Einstellung Ihres Browsers und lässt sich zusätzlich in vier Stufen ändern.
- Bedienbar ohne Maus. Am Anfang jeder Seite steht eine Sprungmarke zum Inhalt, alle Bedienelemente haben einen sichtbaren Fokusrahmen, der auf Wunsch verstärkt wird.
- Bedienelemente sind mindestens 24 × 24 Pixel groß, wie es WCAG 2.5.8 verlangt; die meisten erreichen 44 × 44. Gemessen bei 320 und bei 1280 Pixeln Fensterbreite. ⚠️ Hier stand bis zum 15.08.2026 „mindestens 44 × 44 Pixel". Das war falsch — fünf Bedienelemente lagen darunter, das kleinste bei 100 × 20. 44 × 44 ist WCAG 2.5.5 und gehört zur Stufe AAA; für AA gilt 2.5.8 mit 24 × 24.
- Bewegung richtet sich nach der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren" und lässt sich zusätzlich abschalten.
- Kein fremder Code. Die Seiten laden nichts von anderen Servern und kommen bis auf ein kurzes eigenes Skript ohne JavaScript aus; ist es abgeschaltet, bleibt alles bedienbar.
- Vorlesen in allen elf Sprachen. Jede Seite hat eine
fertige Tonspur, gesprochen in der Sprache, in der Sie sie gerade lesen.
Sie liegt auf unserem eigenen Server und wird erst geladen, wenn Sie den
Knopf drücken — kein fremder Dienst erfährt, wer sich was vorlesen lässt.
Tempo und, auf Deutsch, die Stimme lassen sich umstellen.
Die Aufnahmen sind maschinell erzeugt. Eigennamen und
deutsche Rechtsverweise wie „§ 25 AufenthG" spricht eine fremdsprachige
Stimme hörbar falsch aus; wir lassen sie trotzdem stehen, weil man eine
Fundstelle sonst nicht wiederfindet.
Erzeugt mit Piper. Die italienische Stimme beruht auf dem Korpus serena-synthetic-it-27h (CC BY 4.0), die französische Stimme beruht auf dem Korpus Multilingual LibriSpeech (CC BY 4.0), die spanische auf dem Korpus OpenSLR SLR61 (CC BY-SA 4.0), die ukrainische auf den ukrainian-tts-datasets (Apache 2.0), die englische auf Aufnahmen von LibriVox (gemeinfrei); die deutschen, bulgarische, polnische, rumänische, russische und albanische Stimme auf Datensätzen unter CC0.
Die vier Grundsätze der WCAG
Die 55 Erfolgskriterien sind keine Liste, sondern vier Fragen. Wie diese Seiten in jeder davon stehen:
Wahrnehmbar
Man kann die Inhalte aufnehmen — auch ohne zu sehen oder zu hören.
11 erfüllt · 3 offen · 6 nicht anwendbar
Bedienbar
Man kann alles benutzen — auch ohne Maus.
16 erfüllt · 1 offen · 3 nicht anwendbar
Verständlich
Man versteht, was auf dem Schirm passiert.
11 erfüllt · 1 offen · 1 nicht anwendbar
Robust
Es arbeitet mit Hilfsmitteln zusammen.
2 erfüllt
Was ein BITV-Test zusätzlich prüfen würde
Der BITV-Test ist das eingeführte deutsche Prüfverfahren. Er wurde für diese Seiten nicht durchgeführt — hier steht, was er anders macht.
- erfüllt
- eher erfüllt
- teilweise erfüllt
- eher nicht erfüllt
- nicht erfüllt
Nur die ersten beiden Stufen gelten als erfüllt. Fällt ein einziger Prüfschritt schlechter aus, ist die Seite nicht konform.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Satzung als PDF
Die Satzung liegt zusätzlich als beglaubigte Abschrift im PDF-Format vor. Dieses PDF ist ein Scan; eine Seite darin ist reine Bilddatei ohne Textebene und für Bildschirmleseprogramme nicht zugänglich.
Ausweichlösung: derselbe Text steht auf der Seite Satzung vollständig als HTML — durchsuchbar, vergrößerbar und mit allen Darstellungseinstellungen nutzbar. Das PDF ist die Beilage, nicht der Hauptweg.
Nicht alles in allen Sprachen
Diese Seiten gibt es vollständig auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Ukrainisch, Albanisch und Bulgarisch — einschließlich der langen Rechtstexte. Die Sprache lässt sich über das Übersetzen-Zeichen am rechten Rand wählen und wird beim ersten Aufruf aus der Einstellung Ihres Browsers erkannt.
Eine Barriere bleibt trotzdem, und zwar eine dreifache. Leichte Sprache gibt es seit dem 15.08.2026 — inzwischen für jede Seite, auch für Satzung und Datenschutzerklärung, wo sie am meisten hilft. Sie ist aber ungeprüft: Menschen mit Lernschwierigkeiten haben die Texte noch nicht gelesen, deshalb tragen sie kein Leichte-Sprache-Logo. Eine Ausnahme bleibt der Beitrittsantrag — und dort sagt die Seite es nicht einmal. Zehn Sprachen sind nicht die Sprachen aller, an die sich der Verein nach § 2 seiner Satzung wendet; unter ihnen sind geflüchtete Menschen, die Deutsch häufig gerade erst lernen. Und bei den Rechtstexten ist die Übersetzung Lesehilfe, nicht Rechtsstand: maßgeblich bleibt die deutsche Fassung, weil die Satzung in ihr beim Registergericht liegt und die Widerrufsbelehrung nur in ihr dem gesetzlichen Muster entspricht. Das steht auf jeder der drei Seiten oben, nicht im Kleingedruckten. Für Russisch und Ukrainisch kommt hinzu, dass dort auch die EU-Mustertexte nicht amtlich vorliegen: beide sind keine Amtssprachen der Union, also ist die Übersetzung dieser Muster unsere eigene. Auch das sagt die jeweilige Seite selbst.
Geplant: die Prüfung der Leichten Sprache durch eine Prüfgruppe, Leichte Sprache auch für Satzung und Datenschutzerklärung, dazu weitere Sprachen. Ausweichlösung bis dahin: schreiben Sie uns in Ihrer Sprache — wir antworten in ihr.
Der Fokus kann noch verdeckt werden
Wer sich mit der Tabulatortaste durch eine Seite bewegt, kann in wenigen Fällen auf einem Bedienelement landen, das gerade hinter dem mitlaufenden Seitenfuß oder hinter den schwebenden Symbolen liegt — es hat dann den Fokus, ist aber nicht zu sehen (WCAG 2.4.11). Betroffen sind vor allem der Knopf „Zurück nach oben" auf sehr schmalen Bildschirmen und einzelne Verweise ganz am Seitenende, unter denen kein Rollweg mehr übrig ist.
Am 15.08.2026 gemessen und deutlich verbessert: von 97 solchen Stellen sind 20 geblieben, bei normaler Schriftgröße 7. Ausweichlösung: die Seite ein Stück weiterrollen — das Bedienelement bleibt bedienbar, die Eingabetaste wirkt auch dann.
Noch nicht geprüft
Ein Erfolgskriterium ist offen, weil es ein Urteil über Inhalte verlangt und keine Messung: Hinweise, die sich allein auf Form, Ort oder Größe stützen (1.3.3). Diese Seiten verweisen an mehreren Stellen auf „das Symbol am rechten Bildschirmrand" — eine Ortsangabe. Sie steht jeweils neben dem Namen des Symbols, ob das genügt, gehört aber in eine Prüfung durch Menschen.
Am 15.08.2026 nachgemessen und seither erfüllt: der Kontrast von Rändern und Zeichen (1.4.11 — 234 Bedienelemente in drei Farbschemata, schwächster Wert 3,23:1 bei geforderten 3:1), das Verhalten eingeblendeter Zusatzinhalte (1.4.13), das Zurücknehmen einer Zeigereingabe (2.5.2) und der Prüfschritt vor dem Absenden des Beitrittsantrags (3.3.4). Am selben Tag repariert wurden das Umfließen bei 320 Pixeln Fensterbreite (1.4.10), die Bedienbarkeit der Buchungstabellen ohne Maus (2.1.1) und die Beschriftung im zugänglichen Namen (2.5.3).
Rückmeldung und Kontakt
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen, oder brauchen Sie einen Inhalt in einer anderen Form? Schreiben Sie uns — wir bessern nach und stellen Ihnen den Inhalt auf einem anderen Weg zur Verfügung.
ICD360S e.V.c/o Ionut-Claudiu Duinea
Elsa-Brandström-Straße 13
89231 Neu-Ulm
E-Mail: kontakt@icd360s.de
Telefon: +49 731 80159736
Mobil: +49 160 94482053
Durchsetzungsverfahren
Ein Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG steht nur gegenüber öffentlichen Stellen des Bundes offen und ist gegenüber einem Verein nicht eröffnet. Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, wenden Sie sich bitte erneut an den Vorstand; die Namen stehen im Impressum.