Mitgliedschaft kündigen
Wie Sie den Verein verlassen — und wann es wirkt
In der Satzung und im Gesetz heißt das Austritt (§ 39 BGB, § 6 Abs. 3 der Satzung). Gemeint ist dasselbe: Sie beenden Ihre Mitgliedschaft.
Sie können jederzeit austreten; einen Grund brauchen wir nicht. Wirksam wird der Austritt nach § 6 Abs. 3 der Satzung mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende.
Das heißt: Ihre Erklärung muss bis zum 30.09.2026 bei uns sein, damit die Mitgliedschaft zum 31. Dezember dieses Jahres endet. Geht sie später ein, endet sie erst am 31. Dezember des Folgejahres. Erklären Sie heute, endet Ihre Mitgliedschaft zum 31.12.2026.
Was der Austritt bedeutet
- Bis zum Wirksamwerden bleiben Sie Mitglied und der Beitrag läuft weiter.
- Danach enden Beitragspflicht und Stimmrecht.
- Bereits gezahlte Beiträge werden nicht anteilig erstattet — sie waren der Beitrag für die Zeit, in der Sie Mitglied waren.
- Ihre Daten löschen wir, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Näheres in der Datenschutzerklärung.
Kündigung erklären
Eine formlose E-Mail an kuendigung@icd360s.de oder ein Brief genügen ebenso. Die Satzung schreibt für den Austritt keine bestimmte Form vor; eine Unterschrift brauchen wir nicht.
Kündigungsformular öffnen Ausfüllen, absenden, Bestätigung erhalten — ohne die Seite zu verlassen.