Spenden für ICD360S e.V.
Ihre Unterstützung hilft Menschen in Not – jeder Beitrag zählt
Aktuelle Information zur Gemeinnützigkeit
Status: Unser Verein befindet sich derzeit im Anerkennungsverfahren beim Finanzamt für die Gemeinnützigkeit (§ 52 AO).
Spendenbescheinigungen: Wir können erst nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens steuerlich anerkannte Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen) ausstellen. Bis dahin dokumentieren wir alle Spenden sorgfältig.
Voraussichtlicher Zeitraum: Wir erwarten die Anerkennung im 1. Quartal 2026. Alle Spenden ab Gründung werden rückwirkend berücksichtigt.
Wofür werden Ihre Spenden verwendet?
Alle Spenden fließen zu 100% direkt in unsere gemeinnützigen Projekte zur Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenslagen. Wir haben keine Verwaltungsgebühren oder versteckte Kosten.
Soziale Integration
Unterstützung von Familien und Einzelpersonen bei der gesellschaftlichen Integration durch Beratung, Sprachförderung und soziale Begleitung
Bildung & Qualifizierung
Bildungsprogramme, Integrationskurse, Berufsberatung und Qualifizierungsmaßnahmen für benachteiligte Personen
Humanitäre Nothilfe
Direkte Hilfe für Menschen in akuten Notlagen: Lebensmittel, Kleidung, Unterkunft und medizinische Grundversorgung
Beratung & Begleitung
Kostenlose Sozialberatung, Behördenbegleitung, psychosoziale Unterstützung und Krisenintervention
Kinder- & Jugendförderung
Freizeitangebote, Hausaufgabenhilfe, Mentoring-Programme und Ferienaktivitäten für benachteiligte Kinder und Jugendliche
Kulturelle Teilhabe
Interkulturelle Veranstaltungen, Sprachcafés, Kulturfeste und Begegnungsmöglichkeiten zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
So können Sie spenden
Banküberweisung (Empfohlen)
100% KostenfreiWir akzeptieren ausschließlich Spenden per Banküberweisung. Dies gewährleistet:
- Keine Gebühren: 100% Ihrer Spende kommt bei uns an – keine Transaktionskosten oder Verwaltungsgebühren
- Maximale Transparenz: Jede Spende wird einzeln dokumentiert und nachvollziehbar verwendet
- SEPA-Sicherheit: Ihre Daten sind durch die europäischen Bankenstandards geschützt
- Zukünftige Spendenbescheinigung: Nach Anerkennung der Gemeinnützigkeit erhalten Sie automatisch Ihre Bescheinigung
Unsere Bankverbindung
Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse an, damit wir Ihnen nach Erhalt der Gemeinnützigkeit die Spendenbescheinigung zusenden können.
Warum keine anderen Zahlungsmethoden?
Als gemeinnütziger Verein haben wir uns bewusst gegen Online-Zahlungsdienstleister wie PayPal, Kreditkartenzahlung oder andere Plattformen entschieden, weil:
- Hohe Gebühren: Diese Dienste berechnen 1,5% bis 5% pro Transaktion – bei einer 100 € Spende gehen bis zu 5 € verloren
- Intransparente Kosten: Versteckte Gebühren, Währungsumrechnungskosten und monatliche Grundgebühren
- Verantwortungsvoller Umgang: Jeder gesparte Euro fließt direkt in unsere Hilfsprojekte
Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden
Spendenbescheinigung
Aktueller Status: Wir befinden uns im Anerkennungsverfahren beim Finanzamt gemäß § 52 Abgabenordnung (AO).
Zukünftige Regelung: Nach erfolgreicher Anerkennung als gemeinnützig können wir Ihnen steuerlich anerkannte Zuwendungsbestätigungen ausstellen.
Alle Spenden werden dokumentiert und Sie erhalten rückwirkend Ihre Bescheinigungen!
Steuerliche Absetzbarkeit
Vereinfachter Nachweis bis 300 €: Seit 01.01.2021 genügt für Spenden bis 300 € der Kontoauszug als Nachweis beim Finanzamt.
Ab 300 €: Hierfür ist eine offizielle Zuwendungsbestätigung erforderlich, die wir nach Gemeinnützigkeitsanerkennung ausstellen.
Absetzbar bis zu 20%: Sie können Spenden bis zu 20% Ihres Jahreseinkommens steuerlich geltend machen (§ 10b EStG).
Rechtliche Grundlagen
§ 52 AO: Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet
§ 10b EStG: Sonderausgabenabzug für Spenden an steuerbegünstigte Zwecke
§ 50 EStDV: Anforderungen an Zuwendungsbestätigungen
Stand: Steuerrecht 2025
Rechenbeispiel: So profitieren Sie steuerlich
Beispiel: Durchschnittseinkommen in Deutschland 2025
Ausgangssituation
300 € Spende
1.000 € Spende
6.000 € Spende (20%)
Zusammenfassung
- Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 30.000 € können Sie bis zu 6.000 € (20%) spenden
- Der Staat "beteiligt sich" mit ~20% Ihrer Spende durch Steuerersparnis
- Je höher Ihr Steuersatz, desto höher Ihre Ersparnis (bis zu 42%)
- Die Steuerersparnis erhalten Sie über Ihre Steuererklärung zurück
Transparenz & Vertrauen
100% Transparenz
Alle Einnahmen und Ausgaben werden ordnungsgemäß dokumentiert und sind für Mitglieder einsehbar
Registriert
Amtsgericht Memmingen VR 201335
Jahresbericht
Wir veröffentlichen jährlich einen detaillierten Tätigkeits- und Finanzbericht
Ehrenamtlich
Unser Vorstand arbeitet ehrenamtlich – kein Gehalt aus Spendengeldern
Fragen zu Spenden?
Wir sind gerne für Sie da und beantworten alle Fragen rund um Spenden, Verwendung und steuerliche Absetzbarkeit.